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Planungs- und Ingenieurleistungen |
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Wir übernehmen sämtliche Planungs- und Ingenieurleistungen für das Bauwesen
auf Grundlage der in Teil 3, Abschnitt 1, § 33 HOAI beschriebenen Leistungsphasen. Bei Bedarf
kann dieser Umfang bis hin zum Generalplanungsauftrag erweitert werden,
den wir unter Einbeziehung leistungsfähiger Fachplaner für Sie abwickeln.
Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in der Durchführung und dem
Management von technisch, logistisch und wirtschaftlich anspruchsvollen
Großprojekten existieren hierfür ausgezeichnete Kontakte zu leistungsfähigen
Ingenieurbüros und Sachverständigen, die nahezu alle Leistungsbereiche des
Bauwesens abdecken. |
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Technische und wirtschaftliche Beratung |
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Sollten Sie in der Phase der Voruntersuchung eines Projektes bzw. der
Projektentwicklung Bedarf an technischer und/oder wirtschaftlicher
Beratung haben, so können wir Ihnen hierbei hilfreich und kreativ zur
Seite stehen. |
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Haben Sie bei einem Objekt die Architekten- und Ingenieurleistungen
bereits beauftragt, benötigen jedoch die zusätzliche Beratung eines
Unbeteiligten, dann sprechen Sie uns an. |
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Bauphysikalische Beratung |
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In Fragen der thermischen Bauphysik (Wärme- und Feuchteschutz) erarbeiten
wir für Sie die erforderlichen Nachweise und beraten Sie in den
notwendigen konstruktiven Belangen. |
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Für den Bereich Schallschutz bieten wir Ihnen unsere baukonstruktive
Beratung an. Berechnungen, Simulationen und Messungen können wir in
Zusammenarbeit mit einer anerkannten Prüfstelle für Schallschutz im
Hochbau nach DIN 4109 erstellen. |
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Gutachten |
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Wir erstatten in Ihrem Auftrag Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen
für die Bereiche: |
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Wärme-, Feuchteschutz und deren Schadensfolgen aus Mängeln |
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Schäden an Gebäuden - speziell Fassaden, Fenster, Türen und Dächer |
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HOAI - Leistungen und Honorare von Architekten und Ingenieuren |
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VOB Teile B und C - Umfang, Qualität und Abrechnung von Bauleistungen |
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